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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Catering

Diese Bedingungen gelten für alle Catering-Aufträge an den Börgermeister Food Truck. Für den Verkauf am Truck gelten sie nicht — dort kauft ihr direkt am Fenster.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Catering-Leistungen zwischen Kevin Schuck, Börgermeister Food Truck (nachfolgend „wir“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

2. Angebot und Vertragsschluss

Eine Anfrage über das Formular, per E-Mail oder telefonisch ist noch keine Buchung. Auf die Anfrage hin erstellen wir ein Angebot mit Datum, Ort, Gästezahl, Karte und Preis. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt und wir den Termin bestätigen.

Angebote sind 14 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht. Bis zur Bestätigung können wir den Termin anderweitig vergeben.

3. Leistungen

Wir kommen mit dem Truck an den vereinbarten Ort und bereiten die vereinbarten Speisen frisch vor Ort zu. Umfang, Karte und Menge richten sich nach dem Angebot und der dort genannten Gästezahl.

Änderungen an Karte oder Gästezahl teilt der Auftraggeber uns spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung mit. Die zuletzt bestätigte Gästezahl ist Grundlage für Einkauf und Abrechnung; eine geringere Zahl vor Ort mindert den Preis nicht.

Vegane und glutenfreie Speisen bieten wir nach Absprache an. Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen geben wir auf Nachfrage; der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Gäste sich bei Bedarf bei uns erkundigen können.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anfahrt, Aufbau und Abbau sind im Angebot ausgewiesen.

Nach der Veranstaltung stellen wir eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen ist. Bei Veranstaltungen mit hohem Wareneinsatz können wir im Angebot eine Anzahlung vereinbaren, die mit der Rechnung verrechnet wird.

5. Was der Auftraggeber bereitstellt

Der Auftraggeber sorgt am Veranstaltungsort für:

  • eine ebene, befestigte Stellfläche für den Anhänger (3,40 m lang, 2,40 m breit) mit ausreichend Platz zum Rangieren, Aufklappen und Bedienen sowie eine für das Zugfahrzeug befahrbare Zufahrt,
  • einen Stromanschluss mit 230 V (Schuko) in erreichbarer Nähe — Starkstrom ist nicht nötig,
  • die für den Ort erforderlichen Erlaubnisse, etwa die Nutzungsgenehmigung für öffentlichen Grund oder die Zustimmung des Grundstückseigentümers.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen und können wir deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, bleibt der vereinbarte Preis geschuldet; zusätzlichen Aufwand stellen wir nach Absprache in Rechnung.

6. Änderung und Stornierung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit in Textform stornieren. Wir berechnen dann pauschal:

  • bis 14 Tage vor der Veranstaltung: keine Kosten,
  • ab dem 13. bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung: 50 % des Angebotspreises,
  • ab 48 Stunden vor Beginn: 90 % des Angebotspreises.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ein Ersatztermin ist statt einer Stornierung jederzeit möglich, soweit wir frei sind.

7. Wetter und höhere Gewalt

Der Truck fährt bei jedem Wetter. Machen Unwetter, Sturmwarnungen, Straßensperrungen, behördliche Anordnungen oder andere Umstände außerhalb unseres Einflusses die Durchführung unmöglich oder unzumutbar, vereinbaren wir einen Ersatztermin. Ist das nicht möglich, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Fällt der Truck durch einen technischen Defekt oder Krankheit aus, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und bemühen uns um Ersatz. Gelingt das nicht, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen.

8. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Der Auftraggeber haftet für Schäden am Truck und an unserer Ausstattung, die von seinen Gästen verursacht werden, soweit er sie zu vertreten hat.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Landshut Gerichtsstand.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Vertragspartner

Kevin Schuck
Herrngasse 374
84028 Landshut
E-Mail: info@boergermeister.de

Stand: 17. September 2026